Scheidung in 10 Schritten
- 1. Sie teilen uns Ihren Scheidungswunsch und Ihre Personalien mit.
- 2. Sie laden das Vollmachtsformular herunter, drucken es aus, unterschreiben und senden es uns zu. Auf Wunsch schicken wir Ihnen die Vollmacht auch per Post zu.
- 3. Sie übermitteln uns Ihre Heiratsurkunde beziehungsweise das Familienbuch gegebenenfalls die Geburtsurkunde Ihrer Kinder.
- 4. Geben Sie bitte die Adresse Ihres letzten gemeinsamen Wohnsitz an, danach richtet sich die Zuständigkeit des Familiengerichts
- 5. Wie benötigen Angaben über Ihr Einkommen und das Ihres Ehepartners. Diese Angaben sind zur Berechnung des Verfahrenswerts notwendig. Das ist für die Berechnung der Kosten des Verfahrens und der Anwaltskosten notwendig.
- 6. Nach Eingang dieser Unterlagen und Ihre Angaben reichen wir den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht ein.
- 7. Nach Eingang des Scheidungsantrags fordert das Gericht die Gerichtskosten an, die Sie direkt beim Gericht einzahlen müssen, damit das Verfahren endgültig eingeleitet wird.
- 8. Falls Sie ein geringes Einkommen haben, können Sie einen so genannten Antrag auf Verfahrenskostenhilfe stellen. Dann übernimmt die Staatskasse Ihre Kosten. Hierzu müssen Sie ein bestimmtes Formular ausfüllen und Ihre Einkommenssituation durch geeignete Unterlagen nachweisen.
- 9. Falls Ihre Ehe länger als drei Jahre gedauert hat, muss ein Versorgungsausgleich in der Regel werden, das heißt, dass die gegenseitigen Rentenanwartschaften berechnet und dann geteilt werden. Nach Einreichung der Scheidung erhalten Sie die entsprechenden Formulare vom Gericht übersandt, die von Ihnen ausgefüllt werden müssen. Vom Gericht wird dann die Berechnung durch den Rententräger veranlasst.
- 10. Wenn diese Unterlagen dem Gericht vom Rententräger wieder vorliegen, wird in der Regel der Scheidungstermin festgesetzt. Dazu müssen Sie und Ihr Partner persönlich bei Gericht erscheinen.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen während des gesamten Verfahrens per E-Mail oder auch telefonisch zur Verfügung. Soweit Sie am Ort wohnen, können Sie auch ein persönliches Gespräch vereinbaren.
Hier kommen Sie zum Kontaktformular. Füllen Sie es aus und wir informieren Sie über die weitere Vorgehensweise.
Die Anfrage ist nicht mit Kosten verbunden. Wir informieren Sie erst über die anfallenden Kosten, und erst dann, wenn Sie unser Angebot angenommen haben, entstehen für Sie die Gebühren.
